Reitanlage Unzeitig
 
PZA - Beilstein e.V.

Unsere Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.pferdepension-beilstein.de/

Erläuterung:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, einschließlich Vereine, ihre Websites und digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Der Pensions-, Zucht und Ausbildungsstall - PZA Beilstein ist nicht vom BFSG betroffen und untersteht den Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die sich wie folgt erklären:
Vereine mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen.
Der PZA Beilstein bietet auch keine digitalen Dienstleistungen an und fällt somit unter folgende Klausel:
Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nur für Vereine, die digitale Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, wie z.B. Online-Shops, Kontaktformulare oder Online-Veranstaltungsanmeldungen.
Auch die reine Möglichkeit zur Zahlung von „echten“ Mitgliedsbeiträgen stellt keinen „Verbrauchervertrag“ dar und fällt nicht unter das BFSG.

Wir berufen uns auf die Richtlinien welche Sie über die folgenden Seiten-Links einsehen können:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

https://www.lsb-berlin.de/aktuelles/news/details/digitale-barrierefreiheit-wird-pflicht-auch-fuer-vereine#:~:text=5.,des%20BFSG%20f%C3%BCr%20Dienstleistungen%20ausgenommen.

https://www.six.de/blog/barrierefreiheit-pflicht-websites-ab-2025/

Aus eigenem Anspruch möchten wir jedoch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, auf Informationen zugreifen zu können.
Wir bemühen uns daher, unseren Webauftritt oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates best möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV barrierefrei?

  • Große Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“ sowie über das entsprechende Symbol auf der Website.
  • Kleine Schrift. Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Die Inhalte des Fensters passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
  • Kontrastierung mittels Button für sehbehinderte Besucher.
  • Browserseitige Vorlesefunktion von Texten.
  • Gliederung der Inhalte ist so angelegt, dass der Lesefluss bei Umformatierung auf Tablett oder Handy nicht negativ beeinflusst wird.
  • Buttons haben Alternativtexte mit Link.
  • Verlinkte Grafiken haben einen Alternativtext/Link.
  • Flyer mit Alternativtext.
  • Inhalt von PDF-Dateien.

Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV teilweise barrierefrei?

Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV nicht barrierefrei?

  • Barriere: Fachbegriffe/Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
  • Barriere: Videos ohne Untertitel.
  • Beschreibung: Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel.
  • Barriere: Fotos und Bilder haben keinen Alternativtext.
  • Bedienelemente im Leistenmenü ohne Alternativtexte.
  • Tabellen haben keinen Alternativtext.
  • Bilder und Fotos auf Flyer haben keinen Alternativtext.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das untenstehende Kontaktformular auf unserer Webseite.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.