Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.pferdepension-beilstein.de/
Erläuterung:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, einschließlich Vereine, ihre Websites und digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Der Pensions-, Zucht und Ausbildungsstall - PZA Beilstein ist nicht vom BFSG betroffen und untersteht den Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die sich wie folgt erklären:
Vereine mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen.
Der PZA Beilstein bietet auch keine digitalen Dienstleistungen an und fällt somit unter folgende Klausel:
Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nur für Vereine, die digitale Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, wie z.B. Online-Shops, Kontaktformulare oder Online-Veranstaltungsanmeldungen.
Auch die reine Möglichkeit zur Zahlung von „echten“ Mitgliedsbeiträgen stellt keinen „Verbrauchervertrag“ dar und fällt nicht unter das BFSG.
Wir berufen uns auf die Richtlinien welche Sie über die folgenden Seiten-Links einsehen können:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html
https://www.lsb-berlin.de/aktuelles/news/details/digitale-barrierefreiheit-wird-pflicht-auch-fuer-vereine#:~:text=5.,des%20BFSG%20f%C3%BCr%20Dienstleistungen%20ausgenommen.
https://www.six.de/blog/barrierefreiheit-pflicht-websites-ab-2025/
Aus eigenem Anspruch möchten wir jedoch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, auf Informationen zugreifen zu können.
Wir bemühen uns daher, unseren Webauftritt oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates best möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV barrierefrei?
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV teilweise barrierefrei?
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV nicht barrierefrei?
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das untenstehende Kontaktformular auf unserer Webseite.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.